Arbeitsplatzevaluierung

Vermeidung von psychischer Belastung am Arbeitsplatz

Seit 1. Jänner 2013 verpflichtet das Arbeitnehmerschutzgesetz Unternehmen ausdrücklich dazu, dass sie ihre Mitarbeiter neben körperlichen Gefahren auch vor psychischen Belastungen schützen. Dazu wurden auch die §§ 4 und 7 des Gesetzes geändert.

Was sind arbeitsbedingte psychische Belastungen?
Psychische Belastungen ergeben sich aus den vielfältigen Einflüssen und Anforderungen, die am Arbeitsplatz auf die Beschäftigten einwirken. Es geht bei der Evaluierung ausdrücklich nicht um die Psyche einzelner Mitarbeiter sondern um die Verhältnisse im Betrieb, die möglicherweise zu Belastung führen. Dies betrifft die Gestaltung der Arbeitsplätze, den Einsatz von Arbeitsmitteln und die Gestaltung der Arbeitsabläufe und Organisation. Weitere Gefahren sind:

  • Häufige Arbeitsunterbrechungen,
  • widersprüchliche Ziele,
  • wenig Planungsmöglichkeiten,
  • monotone Tätigkeiten und
  • unklare Arbeitszeiten

Was müssen Betriebe tun?
Im ersten Schritt ist es notwendig, mögliche psychische Fehlbelastungen an Arbeitsplätzen systematisch zu ermitteln. Im zweiten Schritt müssen Maßnahmen zur Gefahrenverhütung für kritisch beurteilte Arbeitsplätze erarbeitet und festgelegt werden. Diese beiden Schritte stellen die so genannte Arbeitsplatzevaluierung bezüglich psychischer Belastungen dar. Ihre Ergebnisse sind schriftlich im Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument festzuhalten. Im dritten Schritt werden die vorgesehenen Maßnahmen umgesetzt.

Inhalt des Prozesses ist nicht die Psyche einzelner Mitarbeiter zu beleuchten, sondern die Verhältnisse, die womöglich deren Psyche negativ beeinflussen. Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass dieser Prozess nicht nur auf die Mitarbeiter sehr motivierend wirkt, sondern auch die Führungskräfte und Unternehmer positiv unterstützt.

Folgende Vorteile werden immer wieder bestätigt:

  • Verbesserung der Organisationsentwicklung
  • Freundlicherer Umgang untereinander und mit den Kunden
  • Erhöhung der Arbeitsqualität
  • Optimierung von Organisationsprozessen
  • Entlastung der Führungskräfte

Prozessbegleitung:

Unser Institut begleitet seit 10 Jahren Unternehmen bei solchen Prozessen. Dabei geht es sowohl um die Vermeidung psychischer Fehlbelastungen durch die Tätigkeit an sich als auch um individuelle Hilfestellungen für bestimmte Personen. Die Begleitung bei der Arbeitsplatzevaluierung wird von der AUVA auch bis zu 75 % gefördert (Abwicklung durch die WKO). Gerne stehen wir für ein unverbindliches Erstgespräch zur Verfügung.

Infos zum Evaluierungsprozess zum Downloaden